Förderung
von Lüftungsgsanlagen
(Stand 01/09/2003)
Energie- bzw. CO2-einsparende Maßnahmen senken die Heizkosten und schützen
unsere Umwelt. Entsprechend werden solche Maßnahmen vom Staat belohnt.
Da sich die Fördermöglichkeiten laufend Veränderungen unterworfen
sind, benennen wir Ihnen die derzeit aktuellen Förderprogramme (ohne Anspruch
auf Vollständigkeit) und die entsprechenden Ämter bzw. Institutionen,
die Ihnen gerne weiterhelfen.
Sanierung:
Förderprogramm Amt | Institution für weitere Infos |
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), FrankfurtTel.: 01801/335577, http://www.kfw.de |
Öközulage im Rahmen Eigenheimzulage | Das Finanzamt (für Bauanträge vor dem 31.12.2002) |
Neubau:
Förderprogramm Amt | Institution für weitere Infos |
KfW-Programm zur CO2-Minderung: KfW-Energiesparhaus (KfW 60, KfW 40*) | Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), FrankfurtTel.: 01801/335577, http://www.kfw.de |
Öközulage im Rahmen Eigenheimzulage | Das Finanzamt (für Bauanträge vor dem 31.12.2002) |
Nach EnEV-Baustandard
ist das KfW60-Haus mit kontrollierter Wohnraumlüftung mit WRG erreichbar,
Unter bestimmten Voraussetzungen sogar der Energiestandard nach den Richtlinien
KfW40. Generell ist ein entsprechender Nachweis, bzw. eine Berechnung erforderlich
um das zinsvergünstigte Darlehen zu bekommen.
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)