Übersicht über Förderung der Solarenergie - Stand Juni 2003
Quelle: Deutscher Fachverband Solarenergie e.V.


meistgenutzte Fördermöglichkeiten

Bundeswirtschaftsministerium/ BAFA
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Solarwärme:
Marktanreizprogramm
110 € je angefangenem Quadratmeter Kollektorfläche für die ersten 200 m²;ab 2004 60 € je weiterem m²;
Erweiterungsvorhaben erhalten erhalten einen Zuschuss in Höhe von 60 €/m²


Kohlendioxid-Minderungsprogramm
Zinsvergünstigte Darlehen
- über 10 Jahre, eff. Zins derzeit 3,20%;
- über 20 Jahre, eff. Zins derzeit 3,53%;
  max. 3 Jahre tilgungsfrei


Besondere Hinweise:

Vor Eingang des Antrags im BAFA darf keine der Ausführung des zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Zulässig sind jedoch Kostenvoranschläge und Planungsleistungen. Nach Eingangsbestätigung kann mit Vergabe und Bau der Anlage begonnen werden. Dies geschieht dann allerdings auf eigenes Risiko, denn es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Eine Antragstellung ist nur mit Originalunterschrift des Antragstellers zulässig.

Anlagen nach diesem Förderprogramm sind auf dem Gebiet der BRD mindestens fünf Jahre zu betreiben.

Die Zuschüsse des BAFA für Solarkollektoranlagen dürfen nicht mit Zulagen, Investitionskostenzuschüssen oder Betriebskostenzuschüssen des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden. (Kumulierungsverbot). Dies gilt auch für die sogenannte Ökozulage, die vom Finanzamt im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes gewährt wird. Unschädlich sind Zuschüsse aus Mitteln privater Institutionen sowie Darlehen anderer Institutionen.

Anträge auf eine Erhöhung des Förderbetrages wegen zwischgenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zuwendungsbescheides berücksichtigt werden. Danach ist eine Erhöhung ausgeschlossen.

Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden muss, beträgt neun Monate ab Zuwendungsbescheiderteilung und wird nicht verlängert.



Solarwärme
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Postfach 51 71
65726 Eschborn
Tel: 06196/908625
Fax: 06196/608800 oder 06196/94226


www.bafa.de

Solarstrom
Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW
Palmengartenstr. 5-9
60325 Frankfurt
Tel: 0180/1335577
Fax: 069/7431-3765
Anträge bei der Hausbank stellen!

www.kfw.de



Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien - EEG

Mindestvergütung für Solarstrom über 20 Jahre. Für Anlagen, die 2003 installiert werden: 45,7 Cent/kWh
Weitere Informationen geben die stromnetzbetreibenden Energieversorger

Bundesweite Förderung innerhalb der Wohneigentumsförderung

Bei Neubauten mit Bauantrag vor dem 01.02.2002:
jährlich 2%, max. 256 € über 8 Jahre (16% gesamt)
Antrag an das Finanzamt nach Bau.

Im Antrag auf Eigenheimzulage anzugeben bei den zuständigen Finanzämtern

www.bundesfinanzamt.de

Neue Bundesländer:

15% Zulage nach §4 Investitionszulagegesetz für Modernisierungsmaßnahmen an Altbauten, die vor
dem 01.01.2002 abgeschlossen wurden; Antrag ist im Jahr nach dem Bau der Anlage zu stellen.
Zuständige Finanzämter


Deutsche Ausgleichsbank

Zinsverbilligte Darlehen für gewerbliche Unternehmen im DtA-Umweltprogramm.

Hausbanken;
Deutsche Ausgleichsbank (DtA)
53170 Bonn
Tel: 0228/831-3002
Fax: 0228/831-2444
www.dta.de


Es sind nur die Förderprogramme von Bund und Ländern aufgeführt.
Solaranlagen werden auch von Kommunen und Energieversorgungsunternehmen gefördert.
Auskunft erteilen deren Energieberatungsstellen oder Umweltämter.


Bundesland

Solarwärmeförderung

Solarstromförderung

Informationen/
Antragstelle

Baden-Württemberg

Zinsvergünstigtes Darlehen im Rahmen des
Altbaumodernisierungs-
programms.
(Gebäudebaujahr vor 1984),
energetische Betrachtung durch
Fachbetrieb erforderlich

zur Zeit keine Förderung

Landeskreditbank Baden- Württemberg
Abt. Landwirtsch.- und Umweltförderung
PF 10 29 43, 70025 Stuttgart
Tel.: 0711/122-2517, Fax 122-2515
www.lgabw.de
www.L-Bank.de
www.impuls-programm-altbau.de

Bayern

Für kommunale Gebietskörper-
schaften, sonst. Körperschaften.
125 €/m² FK
175 €/m² RK

zur Zeit keine Förderung

Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Technologie
Prinzregentenstraße 28, 80583 München
Tel: 089/ 2162-2303, Fax -3599
http://www.stmwvt.bayern.de

Berlin

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

Investitionsbank Berlin, Abtlg. A1
Bundesallee 210, 10719 Berlin
Tel: 030/2125-4123
Fax: 030/2125-4300
www.investitionsbank.de

Brandenburg

- bis 6m² 766,94 €/ ab 6m² 127,94 €/m² Kollektorfläche
- max. bis zu 25% der förderfähigen Ausgaben
Höchstförtderbetrag 127.822,97 €

- bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben
- förderfähige Gesamtausgaben begrenzt auf 7.669,38 €/kWp
- max. 383.468,91 € pro Einzelanlage

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam
Tel: 0331/ 660-1518; Fax -1600

E-mail:
Postbox@ILB.de

Bremen

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

swb Enordia GmbH
Sögestr. 59-61
28195 Bremen
Tel: 0421/3592440
Fax: 0421/3592925
www.swb-enordia.de

Hamburg

keine Breitenförderung,
stattdessen Förderung der
Installationsbetriebe

keine Förderung

Umweltbehörde Hamburg, Abtlg. Energie
Billstr. 84
20539 Hamburg
Tel: 040/42845 2724,
Fax: 040/42845 2099
www.arbeitundklimaschutz.de

Hessen

Solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung
- Zuschuss in der Regel zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Photovoltaikanlagen:
- Mindestleistung
  1 kWp
- Zuschuss in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben
- 7.669,38 €/kWp
- max. 10.225,84 € pro Anlage

Landestreuhandstelle Hessen
Landesbank Hessen Girozentrale
60297 Frankfurt / Main
Tel: 069/91 32-2264
Fax: 069/91 32-4636
www.lth-hessen.de

Mecklenburg-Vorpommern

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

Landesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
Werkstr. 213
19061 Schwerin
Tel: 0385/6363-1393
Fax: 0385/6363-1212
www.lfi-mv.de

Niedersachsen

zinsvergünstigtes Darlehen über max. 50% der Kosten, Zinssatz 2,5 %, Laufzeit 15 Jahre,
2 Jahre tilgungsfrei

zur Zeit keine Förderung

Niedersächsisches Umweltministerium
Friedrichswall 1,
30159 Hannover
Tel: 0511/120-5619
Fax: 0511/120-5782
Anträge an die Bezirksregierungen
www.mw.niedersachsen.de

Nordrhein-Westfalen

Ab 10m² Flach- bzw. 6m²
Vakuumröhrenkollektoren:
1 oder 2 Wohneinheiten
(nur bei Heizungsunterstützung:
600 €/Anlage
zzgl. 75 €/m²;
ab 3 Wohneinheiten
(auch ohne Heizungsunterstützung):
200 €/Anlage

2kWp bis 10 kWp-Anlage,
nicht im Gebäude integriert:
500 &euro/kWp;
Dachintegration:
700 €/kWp;
Fassadenintegration
und Mutiplikatoranlage:
1200 €/kWp
Kumulation mit
100 000-Dächer-Programm
erlaubt.

Landesinstitut für Bauwesen NRW
Außenstelle Dortmund
Ruhrallee 1 - 3
44139 Dortmund
Tel: 0231/2868-0
Fax: 0231/2868-302
Anträge anzufordern unter Tel: 0231/5415-595
www.lb.nrw.de

Rheinland-Pfalz

für Kombination Solaranlage mit Holzfeuerung bei 100%iger Wärmeversorgung:
30% bis max 2.250 -> 1.
Modernisierungsprogramm:
Eigenheime: 25 % Zuschuss bei Investition bis 15.000 €
Mietwohnungen: zinsvergünstigte Darlehen über 50%
bei Investitionen
bis 30.000 € -> 2.

zur Zeit keine Förderung

1. Ministerium für Wirtschaft
    Stiftstraße 9,
     55116 Mainz
    Tel.:06131/16-2110
    
www.mwvlw.rlp.de


2. Ministerium der Finanzen
    Kaiser-Friedrich-Straße 5,
    55116 Mainz
    Tel.: 06131/16-4286,
    Fax: 06131/16-4331
    
www.fm.rlp.de

Saarland

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

ARGE-Solar e.V.
Altenkesseler Str. 17
66115 Saarbrücken
Tel: 0681/9762-470
Fax: 0681/9762-471
www.argesolar-saar.de

Sachsen

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

FZ Rossendorf
PT Umwelt u. Energie
PF 510119
01314 Dresden,
Tel: 0351/260-3471
Fax: 0351/260-3486
www.umwelt.sachsen.de

Sachsen-Anhalt

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

Umweltministerium Sachsen-Anhalt
39012 Magdeburg
PF: 3760
Tel: 0391/567-01
Fax: 0391/567-1721

Schleswig-Holstein

zur Zeit keine Förderung

zur Zeit keine Förderung

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Abt. Energieförderung
24103 Kiel
Tel: 0431/900-3670, Fax: 0431/900-3666
www.ibank-sh.de

Thüringen

bis 8 m² : 600 €
   > 8 m² : 75 €/m²
Bei Kombination mit Biomassenutzung zusätzlich 1000 €

1000 €/kWp, maximal 10000 €

Thüringer Aufbaubank, 'Energieförderung'
Postfach 100351
99003 Erfurt
Tel: 0361/7447-378
Fax: 0361/7447-231
www.th-online.de

Legende:
EFH/ZFH/DH/MFH: Ein-/Zwei-/Doppel-/Mehrfamilienhaus, Whg: Wohnung, WE: Wohneinheit, kW: KiloWatt (Peak), VRK: Vakuumröhrenkollektoren, FK, Flachkoll.: Flachkollektoren, SW: Solarwärme, PV: Photovoltaik, HTDP: 100.000 Dächer-Programm.


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die hier nicht aufgeführt sind. ( Kontaktformular-Mail )


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